OFFA St. Gallen
April 15 - April 19
520 €
Die OFFA ist die größte Publikumsmesse der Ostschweiz und der erlebnisreichste Marktplatz der ganzen Region. Themen der Messe sind Freizeit, Genuss und Lifestyle und es gibt auf dem Gelände einen Rummelplatz.
Die Standgröße beträgt 18 qm.
Bei der letztjährigen Teilnahmen konnten wir die Besucher des Kanton St. Gallen als ein sehr gesprächsfreudiges und interessiertes Publikum wahrnehmen. Das Einzugsgebiet St. Gallen ist für unsere Region optimal.
Besucherzahlen: ca. 90.000, Dauer: 5 Tage
Kosten für die Teilnahme als Partner: 520 €
Von Ihnen zu lieferndes Material: Prospekte, Kataloge, Briefing
Ihr Personalaufwand: keiner
Sie erhalten einen detaillierten Messebericht wenige Tage nach der Messe.
Weitere Aktionen
– diverse Hausmessen bei Busunternehmen
Nähere Informationen erhalten Sie von mir, wenn die Termine feststehen.
– diverse Jahrestagungen von Verbänden und Busforen
– redaktionelle Beiträge und Berichte über die Topausflugsziele Bodensee und Oberschwaben
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen (AGB):
Alle Preise verstehen sich zuzüglich 19 % MWST
- Die Durchführung der ausgeschriebenen Messen, Promotion, Workshop u. ä. obliegt ausschließlich unserer Entscheidung. Es besteht keinerlei Anspruch auf eine Durchführung.
- Bei Kooperationen (Zusammenschluss von mehreren Leistungsträgern, wie z.B. Unterkunftsverzeichnisse, Destinationsbroschüren oder sonstige Werbematerialien) wird ein Zuschlag von 15 % auf den Beteiligungspreis erhoben.
- Der Beteiligungspreis bei nationalen Messen liegt pauschal bei 420 €, bei ausländischen Messen bei 520 €. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen Hauptpartnern und Prospektmitgabe.
- Die Präsentation der Top Ausflugsziele erfolgt über einen einheitlich gestalteten Stand mit Panoramabildern und einer Graphikkarte der Bodenseeregion mit Oberschwaben und Allgäu.
- Werbematerial und gesondertes Equipment müssen frühzeitig an die Adresse von Rimmele-Tourismus geliefert werden. Eine vereinbarte Abholung oder Zurückbringung wird mit jeweils 50 € in Rechnung gestellt.
- Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich getroffen werden.
